Abschreibungen: Absetzung für abnutzung, Mittel der Wertangelichung der im wert gesunkenen Wirtschaftsgüter oder Vorgang der Wertminderung bei Gütern des Nalagevermögens, Wertminderung= betriebswirtschaftlicher aufwand, Ursachen für Wertminderung: Nutzung, technischer Fortschritt, Überholung
Arten von Abschreibungen: 1.bilanzielle, 2.kalkulatorische, 3. planmäßige, 4. außerplanmäßige
Verfahren der abschreibung: 1.lineare, 2.degressive, 3. Leistungsabschreibung, 4. Sofortabschreibung (bei geringwertigen Wirtschaftsgütern)
Nutzungsdauer: in amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) ersichtlich
Sofortabschreibungen. alle Güter zwischen 150 und 1000 euro sind 5 Jahre lang linear abzuschreiben, ale Güter unter 150 € sind im Anschaffungsjahr vollständig abzuschreiben
lineare Abschreibung: Abschreibungsbeträge sind gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt, Restwert= 0 oder Erinnerungswert= 1€, wenn Wirtschaftsgut im U.verbleibt
degressive Abschreibung: fallende Abschreibungsbeträge (2,5-fache der linearen abschreibungsbetrages, aber höchstens 25%) nur bis 2010 möglich gewesen
Leistungsabschreibung: bei Schwankungen der Nutzung; Beträge je Leistungseinheit (Anschaffungskosten/Gesamtleistung)
zeitanteilige abschreibung: Abschreibungen sind nur für die Zeit vorzunehmen, inder sich das gut im U. befindet, d.h. bei Anschaffung des Gutes im August beträgt der abschreibungsbetrag nur 5/12
Buchung von Abschreibungen: Abschreibung an Gebäude (über Guv abzuschließen- Aufwandskonto)
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