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Buchführung (BF): Erfassung und Dokumentation aller Geschäftsfälle die zu einer Änderung des Vermögens, des Eigen-oder Fremdkapitals führen sowie mit Aufwendungen und Erträgen verbunden sind

gesetzliche Grundlagen der BF: Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach Handels- und Steuerrecht und Abgabenordnung, Pflicht der BF mit Beginn und Ende der Kaufmannseigenschaft

Grundsätze ordnungsgemäßer BF: 1.klare übersichtliche Dokumentation mit Belegen, richtig, willkürfrei, volständig, nachprüfbar, 2.Rechenschaftslegung: Kontensummen, Saldierungsverbot (Aufwenudngen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden), Peridenabgrenzung (Geschäftsfälle sind der Periode zuzuordnen in der sie entstanden sind), Eintzelbewertung von Vermögen und Schulden (bei Schulden mit Höchstwert, bei Vermögen mit Niedertswert), Imparitätsprinzip ( noch nicht eingetretene Verluste müssen in Schlussbilanzkonto (SBK) und GuV, noch nicht eingetretene Gewinne dürfen nicht in SBK und GuV), 3.Aufbewahrungspflicht: ab Abschluss Kalenderjahr für Belege und Bücher 10 Jahre, für Handelsbrife 6 Jahre

Bücher der BF: 1.Grundbuch: chronologisch alle Buchungen, 2.Hauptbuch: Buchung der Geschäftsfälle auf Sachkonten, 3. Kontokorrentbuch: erfasst personenbezogen alle Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren), 4.Lagerkartei: alle Zu- und Abgänge von Werkstoffen, 5. Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, 6. Anlagenkartei: (Anschaffungskosten und Nutzungsdauer von anlagen)

Kontenrahmen: Verzeichnis aller Konten der Buchführung für einen Wirtschaftszweig (z.B.Industriekontenrahmen), ermöglicht zwischenbetriebliche Vergleiche, unterteilt in Kontenklassen-Kontengruppen und Kontenarten

Kontenplan: firmenspezifische Kontenorganisation

Buchführungssyteme: 1.einfache BF (Erfassen von Zu- und abgängen zu den Bestandskonten in zeitlicher Reihenfolge, 2.Einnahmne- Überschussrechnung (bei Nichtvorliegen der BF- pflicht nach AO, z.B. für Kleingewerbetreibende und freie Berufe= einfache Gewinnermittlung durch Gegenüberstellen von Einnamhen und Augaben= Aufzeichnungspflicht), 3.Doppelte BF(doppelte Erfassung von Buchungen von Geschäftsfällen von Vermögen, Kapital und Erfolg), 4.kameralistische BF (öffentliche VerwaltungBF, Nachweis darüber wie Haushaltsplan (Einnahemn, Ausgaben) tatsächlcihe eingehalten wurde, ohne dass Gewinn erzielt werden sollte), 5.EDV_BF (Abwicklung der Doppik über EDV mit geeigneter Hard- und Software, z.B: DATEV)

Belege: Dokument das Daten über einen Geschäftsfall enthält; dokumentiert Ereignis das finanzielle Auswirkungen hat, Grundlage jeder Buchung und Nachweis für Richtigkeit der Aufzeichnungen, Mindestangaben: Bezeichnung des Vorgangs, Datum, Betrag

Belegarten: 1.natürlicheB (Eingangsrechnungen (ER), Lohnlisten, Bankauszüge, 2. künstliche B ( speziell für BF erstellt, z.B. Umbuchungsanweisungen, Notbelege für Ferngespräche, 3.Einzelbelege, 4.Sammelbelege ( für mehrere gleichartige Geschäftsfälle), 5.externe Belege (ER), 6. interne B.

Vorkontierung von Belegen: auf Beleg wird ein Buchungsstempel aufgetragen

 
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