marketingwissen - Arbeitnehmer
 
Home
Wirtschafts- und Sozialkunde
=> Datenschutz
=> Recht
=> Rechtsgeschäfte
=> Verträge
=> Arten des Kaufvertrages
=> Störungen des Kaufvertrages
=> Mahnverfahren
=> Kaufvertrag
=> Bedürfnisse, Bedarf
=> Güter
=> Sozialversicherung
=> Produktionsfaktoren
=> Firma
=> Unternehmen
=> Gesellschaften
=> Rechtsformen von Unternehmen
=> Arbeit
=> Arbeitsrecht
=> Tarifverträge, Sozialpartner
=> Arbeitnehmer
=> Arbeitsteilung
=> Kooperationen
=> Arbeitslohn
=> Schutzvorschriften
=> Vollmachten
=> Management
=> Organisation
=> Aufbauorganisation
=> Ablauforganisation
=> Personalwesen
=> Geld und Zahlung
=> Finanzierung
=> Kredite
=> Investitionen
=> Fiskalpolitik
=> Geldpolitik
=> Steuern
=> Steuerarten
=> Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerklassen
=> Markt
=> Wirtschaftspolitik
=> Konjunkturpolitik
=> Wirtschaftskreislauf
=> Gesellschaftsordnung, Gesellschaftssystem
=> Preise
Rechnungswesen
Marketing
Formelsammlung
Fachbegriffe
Umfragen
Gästebuch
Counter
Kontakt
   
 

 

Führungskräfte: haben Machtbefugnis, tragen Verantwortung,Autorität und Kompetenz, A-fähigkeiten= Persönlichkeit, optimismus, Fairness, Lern- und Veränderungsbereitschaft, B-fähigkeiten=logisches Denken, Kundenorientiertheit, Selbstkritik, Durchsetzungsvermögen, C-fähigkeiten= Fach- und Führungswissen,das erweiterbar und veränderbar ist

Arbeitnehmer: angestellte Personen im öffentlichen und privaten Dienst, erhlaten Arbeitslohn, Diestverhältnis beinhaltet dass AN Arbeitskraft schuldet und Willen des AG untersteht

Handlungsreisender: kaufmännischer Angestellter mit abschluss- und Vermittlungsvollmacht, handelt im Namen und auf Rechnung des AG, bekommt Gehalt, Provision und Spesen

Handlunsgmakler: selbständiger Kaufmann, der für andere Verträge vermittelt, besitzt Vermittlungsvollmacht, erhält Courtage (von beiden Seiten je zur Hälfte)

Kommisionär: selbständiger Kaufmann, der in eigenem Namen und auf fremde Rechnung Warenverkauft, hat kein Absatzrisiko, da die Abrechnung erst nach dem Verkauf erfolgt, erhält Provisionen und Aufwandsentschädigungen, hat Selbsteintrittsrecht ( kann Waren an sich selbst verkaufen)

Handelsvertreter: Absatzmittler , der in fremden Namen und auf fremde Rechnung für einen ständigen Auftraggeber arbeitet, erhält Provisionen und Werbematerial, unterliegt Wettbewerbsenthaltung
 
Heute waren schon 5 Besucher (34 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden