Außergerichtliche Mahnverfahren (MV): Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Androhung gerichtlicher Schritte
gerichtliche MV: Antrag auf Mahnbescheiderlass, Zahlung oder Widerspruch, Klage, Vollstreckungsbescheid, Widerspruch oder Antrag Vollstreckungsauftrag, Gerichtsvollzieher
Verjährung (VJ): Ablauf der Frist innerhalb der ein Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden kann, ab Vertragsabschluss und Übergabe, Beginn mit Fälligkeit bei Forderungen
Verjährungsfristen: drei Jahre ab Ablauf Kalenderjahr bei Forderungen von Privatleuten, aus gerichtlichen Urteilen; 30 Jahre bei anerkannten Forderungen aus Mahnverfahren, zwei Jahre bei Ansprüchen aus privaten Leistungen Gewerbetreibender und Land- und Forstwirten, von Vermietern und bei Arbeitern wg. Lohn- und Gehaltszahlungen, vier Jahre bei Ansprchen aus gewerblicher Leistung von Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten, wg. Miten, Zinsen, Renten, Unterhalt
Hemmung der VJ: bei Stundungen, Stillstand der Rechtspflege oder höherer Gewalt während der letzten sechs Monate, bei Vergleichsverfahren, Frist wird um Zeit der Hemmung verlängert
Unterbrechung und Neubeginn der VJ: bei Anerkennung der Schuld aus Mahn- und Vollstreckungsbescheid
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