Mangelhafte Lieferung: Sachmängel in Güte, Menge und Art, offene, versteckte oder arglistig verschwiegene Mängel, dürfen bei Vertragsabschluss nicht bekannt sein, keine Vereinbarung des Verzichtes auf Mängelrüge, wenn Anspruch auf Rüge noch nicht verjährt, Gewährleitungspflicht beim Verkäufer, Pflichten des Käufers sind Prüfung, Rüge und Aufbewahrung, Rechte des Käufers sind Wandelung oder Rückgängigmachen des Vertrages, Minderung des Kaufpreises, Ersatzlieferung oder Schadensersatz wg. Nichterfüllung
Abnahmeverzug: wenn Ware nicht abgenommen wird, Rechte sind ersatz des Verzugsschadens, Rücktritt, Schadensersatz
Annahmeverzug: wenn Käufer die Ware oder Verkäufer die Zahlung nicht annimmt, Rechte sind Klage auf Annahme, Einlagerung, Selbsthilfeverkauf oder Notverkauf, Rücktritt, Schadensersatz
Notverkauf: Versteigerung zum Börsen- oder Marktwert mit voriger Androhung, Mindererlöse muss Käufer zahlen
Zahlungsverzug/ Lieferungsverzug: Rechte sind Schadensersatz oder Rücktritt
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