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Unternehmen: selbständige Tätigkeit mit Gewinnziel, Austauschbeziehung mit Umwelt, Nachfrager nach Arbeit, Wertschöpfung, Transformation von Input- in Outputgüter, Rechtsträger

Unternehmer: Eigentümerunternehmer oder Auftragsunternehmer (Manager), aufgaben sind Leitung, Zielsetzung, Planung, Organisation, Kontrolle, Repräsentation

Buchführungspflicht: bei einem Gewinn ab 50000 € pro Jahr (Pflicht zur Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)

Kleinunternehmer: bei einem UMsatz im vorigen Jahr kleiner gleich 17500 € und im laufenden Jahr kleiner gleich 50000 €, vorsteuerabzugsberechtigt

freie Berufe: Anwälte, Ärzte, Künstler, keine gewerblichen Unternehmer

private und öffentliche U.: Zweck der Fremdbedarfsdeckung zum Gemeinwohl, Privatrecht und öffentliches Gemeinwesen als Produzent von Gütern (meist Dienstleistungen), meist kein Verkauf, Verlustdeckung durch Steuereinnahmen

Betrieb und Betriebsstätte: identische oder selbständige Teile des U., planvoll organisierte Wirtschaftseinheiten, die eindeutig einer Branche zugeordnet werden kann und Ort der Leistungserstellung

Branche: Gegenstand und Zweck eines U., Industriezweige (Handwerk, Handel, Verkehr), Wirtschaftszweige

Gewerbefreiheit und Gewerbeanmeldung:
Recht auf Anmeldung eines Gewerbes und Anmeldung bei der Stadt

Organisationen ohne Erwerbszweck: Kirchen, Gewerkschaften, Vereine
 
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