Lohnsteuerkarte: Urkunde mit verbindlichen amtlichen Eintrgungen und allen zur Berechnung der Lohnsteuer maßgeblichen Daten, Daten= Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, steuerfreibeträge, Geburtsdatum, Religion, Ausstellungsbehörde= Gemiende, Vorlagepflicht beim AG
Lohnsteuerklassen: I = ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder wenn Ehegatte im Ausland
II = alle aus I und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
III = nicht dauernd getrennt lebende, im Inland lebende Verheiratete, wenn Ehegatte nicht berufsttätig oder in SK V plus Kinderfreibetrag
IV = wie II aber beide berufstätig und beide versteuern Lohn in SK IV; Kinderfreibetrag wird halbiert zugeordnet
V = wie II aber Ehegatte i SK III, Kinderfreibetrag auf SK III eingetragen
VI = zweite oder weitere Lohnsteuerkarte ohne Kinderfreibeträge
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