Firma: Name unter dem ein Vollkaufmann sein Geschäft betreibt, Unterschriften abgibt und klagen kann, name muss ins Handelsregister eingetragen sein und darf nicht zu Verwechslungen führen
Firmenkern und Firmenzusatz: Angabe der Rechts- bzw. Unternehmensform und Zusatz, wenn er zum Unterscheiden von Firmen notwendig ist oder zu Werbezwecken
Geschäftsbezeichnung: Namen von Gewerbetreibenden, die nicht ins Handelsregister(HR) eingetratgen sind, Pflicht ist mindestens die Verwendung des Familiennamens
Firmenarten: Personenfirma, Sachfirma, gemischte Firma, Fantasiename
Firmierungsgrundsätze: Wahrheit, Klarheit, Ausschießlichkeit, Schutz, Beständigkeit bei Inhaberwechsle, Öffentlichkeit (Eintrag ins HR), Eignung (Rechtsform, Unterscheidungskraft)
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