Sozialversicherung: Sammelbegriff für gesetzliche Kranken-Renten-Pflege-Unfall-Arbeitslosenversicherung
Gesamtsozialversicherungsbeitrag: Gesamtsumme aller Beiträge
Sozialversicherungsausweis: SV-Nummer, Name, Lichtbild, dient dem Kampf gegen Schwarzarbeit, von Trägern der Rentenversicherung ausgestellt
gesetzliche Krankenversicherung: Träger sind alle Krankenkassen, Beitrag ist 14%, je zur Hälfte von Arbeitnehmer(AN) und Arbeitgeber(AG) zu zahlen, sonderbeitrag von 0,9% für Krankengeld und Zahnersatz für AN, AN-anteil wird von AG an Träger abgeführt, Leistungen sind sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit
gesetzliche Unfallversicherung: Träger sind Berufsgenossenschaften, Beitragspflicht liegt nur beim AG, Leistungen bei Unfällen, Reha, sterbegeld, Hinterbliebenenrente
gesetzliche Rentenversicherung: Träger ist Deutsche Rentenversicherung, Beitrag von 19,9 % je zur Hälfte von AG und AN zu zahlen, Leistungen sind Renten, Einstiegs und Wiedereingliederung in Berufe
gesetzliche Arbeitslosenersicherung: Träger ist die Bundesagentur für Arbeit, Beitrag von 2,8% ist je zur Hälfte von AG und AN zu zahlen, Leistungen sind AAusbildungs- und Arbeitsvermittlung, ALG, Überbrückungsgeld
soziale Pflegeversicherung: Träger sind Pflegekassen (Teil der Krankenkassen), Beitrag von 1,95% ist je zur Hälfte von AG und AN zu zahlen, Zuschlag für kinderlose AN ist 0,25%, Leistungen werden von Pflegestufe bestimmt
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