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Steuern: Geldleistungen, die keine Gegenleistung ist; wiederkehrende Abgabe an den Staat, Leistungspflicht, über Ehebung entscheidet Bundetag- Bundesrat und die Länderparlamente, Steuerhoheit obliegt dem staat, dienen der Erzielung von Einnahmen, Gleichheitsgrundsatz: gleiche Besteuerung aller Steuerpflichtigen

Grundsätze der Besteuerung: 1.fiskalisch (Finanzbedarf Staat9, 2.sozial( Grundatz der Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit), 3.wirtschaftspolitisch ( wettbewerbsneutral mit antizyklischer wirkung), 4.technisch ( bequem zu entrichten, nachprüfbar)

Abgabenordnung: gesetzliche Grundlage zur Erhebung, seit 1977, Steuerrecht und Steerverwaltungsverfahren, Mitwirkungspflichten, Steuergeheimnis

Steuerquelle: Quelle aus der die Steuer fließt (meist Einkommen)

Steuerobjekt: Gegenstand der Besteuerung (z.B. Umsatz bei Umsatzsteuer)

Steuersubjekt: Wirtschaftssubjket (z.B. privater HH bei Lohnsteuer)

Steuerträger: der der die Steeurlast wirklich zu tragen hat

Steuerschuldner: der der die Steuer bezahlt (z.B. Verkäufer bei USt)

Steuerpflichtiger: der der Steuer schuldet oder für Steuer haftet

Steuerschuldverhältnis

 
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