Steuern: Geldleistungen, die keine Gegenleistung ist; wiederkehrende Abgabe an den Staat, Leistungspflicht, über Ehebung entscheidet Bundetag- Bundesrat und die Länderparlamente, Steuerhoheit obliegt dem staat, dienen der Erzielung von Einnahmen, Gleichheitsgrundsatz: gleiche Besteuerung aller Steuerpflichtigen
Grundsätze der Besteuerung: 1.fiskalisch (Finanzbedarf Staat9, 2.sozial( Grundatz der Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit), 3.wirtschaftspolitisch ( wettbewerbsneutral mit antizyklischer wirkung), 4.technisch ( bequem zu entrichten, nachprüfbar)
Abgabenordnung: gesetzliche Grundlage zur Erhebung, seit 1977, Steuerrecht und Steerverwaltungsverfahren, Mitwirkungspflichten, Steuergeheimnis
Steuerquelle: Quelle aus der die Steuer fließt (meist Einkommen)
Steuerobjekt: Gegenstand der Besteuerung (z.B. Umsatz bei Umsatzsteuer)
Steuersubjekt: Wirtschaftssubjket (z.B. privater HH bei Lohnsteuer)
Steuerträger: der der die Steeurlast wirklich zu tragen hat
Steuerschuldner: der der die Steuer bezahlt (z.B. Verkäufer bei USt)
Steuerpflichtiger: der der Steuer schuldet oder für Steuer haftet
Steuerschuldverhältnis
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