Willenserklärungen: empfangsbedürftig (Kündigungen) oder nicht empfangsbedürftig (Testament)
Geschäftsfähigkeit: Abgabe rechtsgeschäftiger Willenserklärungen, unfähig (0-6 Jahre), beschränkt geschäftsfähig (7-18 Jahre), unbeschränkt (ab 18 Jahre)
Rechtsfähigkeit: Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein, unfähig ( Erben-u nd Bruchteilsgemeinschaften),beschränkt (OHG, KG, Zusammenschluss von Personen zu gemeinsamen Zweck ohne Gewerbe), unbeschränkt (natürliche und juristische Personen9
subjektives Recht: Rechte und Pflichten des Einzelnen
objektives Recht: Rechte und Pflichten zwischen Staatsbürgern und staat, sowie den Hoheitsträgern des Staates
privates Recht: Rechte und Pflichten der Staatsbürger untereinander, Zivilrecht (BGB, HGB)
öffentliches Recht: Rechte und Pflichten der Bürger gegenüber Statt und der Träger öffentlicher Gewalt untereinander
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