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Willenserklärungen: empfangsbedürftig (Kündigungen) oder nicht empfangsbedürftig (Testament)

Geschäftsfähigkeit: Abgabe rechtsgeschäftiger Willenserklärungen, unfähig (0-6 Jahre), beschränkt geschäftsfähig (7-18 Jahre), unbeschränkt (ab 18 Jahre)

Rechtsfähigkeit: Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein, unfähig ( Erben-u nd Bruchteilsgemeinschaften),beschränkt (OHG, KG, Zusammenschluss von Personen zu gemeinsamen Zweck ohne Gewerbe), unbeschränkt (natürliche und juristische Personen9

subjektives Recht: Rechte und Pflichten des Einzelnen

objektives Recht: Rechte und Pflichten zwischen Staatsbürgern und staat, sowie den Hoheitsträgern des Staates

privates Recht: Rechte und Pflichten der Staatsbürger untereinander, Zivilrecht (BGB, HGB)

öffentliches Recht: Rechte und Pflichten der Bürger gegenüber Statt und der Träger öffentlicher Gewalt untereinander

 
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