marketingwissen - Rechtsgeschäfte
 
Home
Wirtschafts- und Sozialkunde
=> Datenschutz
=> Recht
=> Rechtsgeschäfte
=> Verträge
=> Arten des Kaufvertrages
=> Störungen des Kaufvertrages
=> Mahnverfahren
=> Kaufvertrag
=> Bedürfnisse, Bedarf
=> Güter
=> Sozialversicherung
=> Produktionsfaktoren
=> Firma
=> Unternehmen
=> Gesellschaften
=> Rechtsformen von Unternehmen
=> Arbeit
=> Arbeitsrecht
=> Tarifverträge, Sozialpartner
=> Arbeitnehmer
=> Arbeitsteilung
=> Kooperationen
=> Arbeitslohn
=> Schutzvorschriften
=> Vollmachten
=> Management
=> Organisation
=> Aufbauorganisation
=> Ablauforganisation
=> Personalwesen
=> Geld und Zahlung
=> Finanzierung
=> Kredite
=> Investitionen
=> Fiskalpolitik
=> Geldpolitik
=> Steuern
=> Steuerarten
=> Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerklassen
=> Markt
=> Wirtschaftspolitik
=> Konjunkturpolitik
=> Wirtschaftskreislauf
=> Gesellschaftsordnung, Gesellschaftssystem
=> Preise
Rechnungswesen
Marketing
Formelsammlung
Fachbegriffe
Umfragen
Gästebuch
Counter
Kontakt
   
 

Rechtsgeschäfte: kommen durch Antrag oder Annahme des Antrags zustande (Willenserklärungen)

einseitige Rechtsgeschäfte: Willenserklärung (WE) einer Person

mehrseitige Rechtsgeschäfte: übereinstimmende WE bei Verpflichtungs- oder Verfügungs-,bzw. Erfüllungsgeschäften

Formfreiheit/Formzwang: schriftlich, Unterschrift, notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen

anfechtbare Rechtsgeschäfte: wenn Irrtum in Erklärung, Übermittlung, Erklärungsinhalt, Inhalt, wesentlichen Eigenschaften, bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung

nicht anfechtbare Rechtsgeschäfte:
bei Irrtum im Beweggrund, bei schuldhafter Unkenntnis

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften: bei Geschäftsunfähigkeit, Schiengeschäften, bei Gesetzesverstößen und Verstößen gegen die gute Sitte

 
Heute waren schon 61 Besucher (83 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden