Notwendigkeit: Schutz der Arbeitskraft zum Erhalt und zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wirtschaftlichkeit, auch z.B. zur Integration von Schwerbehinderten in normales Leben (Pflicht ab 20 Arbeitsplätze 5% Schwerbehinderte einzustellen)
Jugendarbeitsschutzgesetz: Schutz arbeitsrechtlicher Personen unter 15 Jahren (=Kinder) und zwischen 15 und 17 Jahren(=Jugendliche),Arbeitszeitregelungen: Kinder dürfen max. 2h/Tag arbeiten, Jugendliche dürfen max. 40h/Woche und 8h/Tag arbeiten, nicht von 20.00 bis 6.00 Uhr und nicht am Wochenende außer im Gastgewerbe, bei Verkehrsbetrieben und Bäckereien, Pausenzeitregelungen: bei 4,5 bis 6h= 60 Minuten, ab 6h= 60Minuten, Urlaubszeitregelungen: unter 16 Jahren= mind. 30Tage Urlaub, unter 17 Jahre= 27Tage, unter 18 Jahre= 25Tage, ab 18= 24 Tage
Kündigungsschutzgesetz: 1.allgemein (Schutz vor sozial ungerechtfertigter Kündigung des über sechs Monate bestehenden Arbeitsverhältnisses), 2.besonders (Betriebsratsmitgliederen, Jugend- und Auszubildendenvertretern auch noch ein Jhar über die Amtszeit hinaus, Mütter, Schwangere, Behinderte, Azubis nach der Probezeit, Grundwehrdienstleistende), 3.länger (Angestellte über 25 Jahre, die noch mind. fünf weitere Jahre im Betrieb bleiben)
Mutterschutzgesetz: Verbot Akkord- Fließband-Sonntags-Nacht- Mehrarbeit, Bergwerk-Gruben-stahlwerkarbeit, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, Elterngeld und -zeitanspruch (drei Jahre Berufsfreistellung)
Umweltschutz: Natur, Boden, Tier, Lärm, Klima, Gewässer
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Bildschirmplatz-Brand-Zeitschutz
Schwerbehindertenschutz: Unternehmer mit mind. 20 Arbeitsplätzen müssen 5% Schwerbehinderte einstellen und Bedingungen für diese schaffen