marketingwissen - Steuerarten
 
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Steuerarten: 1.nach Gegenstand der Besteuerung= a)Besitzsteuer (EK-steuer, Lohn-Kirchensteuer), b) Verkehrssteuer (KfZ- Umsatzsteuer), c) Verbrauchssteuer (Kaffee-Tabaksteuer), d)Zölle, 2.nach Hoheitsträgern= a) Bundes-Länder-Gemeinde-Kirchensteuer, b) Gemeinschaftssteuern (anteilig für Bund und Länder), 3.nach Art der Erhebung= a)indirekte Steuer (Steuerbelasteter und Steuerzahler nicht dieselbe Person, z.B. USt), b) direkte Steuer (EK-St.), 4.nach Abzugsfähigkeit= a)Betriebsssteuer (mindern Gewinn), b)Personensteeurn (z.B. EK-St.), c)Realsteuern (Objektsteuer, z.B. Grund-Gewerbesteuer)

Einkommenssteuer: 1.Einkünfte - Ausgaben - Werbungskosten - Sonderausgaben -außergewöhnliche Belastungen - Altersentlastungsbeitrag -Kinderfreibeträge -Grundfreibeträge; 2.Einkünfte= Gewinne, Überschüsse der Einnhamen oder Entschädigungs- und Nutzungsvergütungen, 3.Wohnsitz- und Quellenprinzip ( direkte oder beschränkte Steuerpflicht jenach Wohnsitz in oder außerhalb Deutschlands), 4.steuerfrei: Reisekostenvergütungen, Trinkgelder, Zuschläge für Sonn-Feiertags- und Nachtarbeit

außergewöhnliche Belastungen:
Krankheits- Kinderbetreuungskosten, Kosten für Heilmittel, Unterhalt, Ausbildungsfreibeträge, Körperbehinderten- und hinterbliebenenpauschale

Werbungskosten:
Kosten für Erwerb, Sicherung und Erhlatung der Einnahmen (Arbeitsfahrten, Bewerbungskosten, Gewerschaftsbeiträge)

Sonderausgaben:
Kosten die keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen sind a)beschränkt abzugsfähig (dienen der Vorsorge, z.B: gesetzliche Sozialversicherung), b) unbeschränkt abzugsfähig (Renten, Kirchensteuer, Gewerkschaftbeiträge)

Kapitalertragssteuer:
Form der Ek-Steuer, Erklärungspflicht bei Gewinnanteilen an Aktien, Anteilen an GmbH, eG, bei Einkünften als stiller Gesellschafter

Körperschaftssteuer: EK-Steuer der juristischen Personen, Pflicht bei Sitz des U. im Inland, Befreiung für Bundesbank- bahn- post und gemeinnützige Körperschaften, Pensions- und Krankenkassen, Gewerkschaften

Gewerbesteuer: Messung nach Ertrag und Kapital (je höher Gewinn desto höher Steuer), Gemeindesteuer

Lohnsteuer:
EK-Steuer Nichtselbständiger, wird vom AG einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, Einganssteuersatz= 15%, Spitzensteuersatz= 45%, Lohnsteuertabelle

Umsatzsteuer:
zu entrichten von allen selbständigen U., allgemeiner Steuersatz= 19%, ermäßigter steuersatz= 7%, Umsatzsteuerzahllast: gezahlte Vorsteuer abzüglich Umsatzsteuer= ans Finanzamt abzuführen, indirekte Steuer, besteuert privaten Verbracuh von Gütern der Inländer, Gemeinschaftssteuer= je zur Hälfte Bund und Länder, Gemeinden erhalten 2%

Kirchensteuer:
8% oder 9% für Religionsanhänger, Abgeltungssteuersatz = ist ihrerseits von Steuer absetzbar, Einbehalten und Abführen durch AG

Solidaritätszuschlag: 5,5 %Zuschlag zur EK-Steuer etc., Ergänzung zur Kostendeckung der Weidervereinigung (ist aber nicht zweckgebunden)

 
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