Kooperation: wenn Unternehmen auf einzelnen Gebieten zusammenarbeiten ohne rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit aufzugeben, Gebiete können sein Forschung, Werbung, Ein-Verkauf, PR
horizontale Kooperation: Zusammenarbeit von U. derselben Branche
vertikale Kooperation: branchenübergreifende Zusammenarbeit
Arbeitsgemeinschaft: zusammenschluss zum Erreichen eines gemeinsamen Zieles, Ende der Arbeitsgemeinschaft, wenn Ziel erreicht
Interessengemeinschaft: bei Verfolgung gemeinsamer Interessen in Forschung, Verwaltung, Politik und Wirtschaft
Konsortium: befristete oder unbefristete Arbeitsgemeinschaft, meist Bankenkonsortium zum Verkauf von neuen AKien, bessere Kontrollmöglichkeiten
Kartell: Vereinbarungen zwischen U., die Wettbewerb verhindern oder verfälschen soll, VERBOTEN, es gibt Preis- und Gebetsabsprachen, Verdrängung der Konkurrenz durch Produktionsquoten-Export-Rabatt-Konditionenkartelle
Bundeskartellamt: Schutz des Wettbewerbs, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle ist bei Unternehmen mit über 500Mio€ Umsatzerlöse Pflicht
konzentration: erfolgt bei Aufgabe der wirtschaftlichen Selbstständigkeit, Unterordnungs-oder Gleichordnungskonzerne
Fusion: Unternehmensverschmelzungen, entstehung einer neuen Unternehmung oder aufnahme in ein Unternehmen
Unternehmenszusammenschlüsse: horizontal (gleiche Branche), vertikal( verschiedene Produktionsstufen), anorganisch (verschiedene Branchen)
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