Kreditarten: 1.Liefererkredit (Einräumung eines Zahlungszieles9, 2, Kundenkredit(Anzahlungen), 3.Privatkredit(private Geldgeber), 4.Bankkredit, 5.Kontokorrentkredit (Kredit in laufender Rechnung mit Limit, Zins auf tatsächliche Inanspruchnahme), 6.Darlehen (Berechnung Disagio und Zins, festgelegte Rückzahlung), 7.Diskontkredit (Verkauf eines Wechsels vor Verfallstag an Bank, Gutschrift Wechselbetrag abzüglich Diskont und SPesen), 8.Akzeptkredit 8bei Auslansgeschäften Zahlung mit fremden Wechsel-Bank akzeptiert einen auf sie gezogenen Wechsel-Kunde muss Bank am Verfallstag Geld zur Verfügung stellen9, 9.avalkredit (Bankbürgschaft für Verbindlichkeiten des Kunden, die dieser sich stunden lässt), 10.Zession (Forderungsabtretung durch Zedent =bisheriger Gläubiger an Zessionär =neuer Gläubiger zur Sicherung eines Kredits)
Darlehen: langfristiger Kredit, 1.Fälligkeitsdarlehen (Tilgung in voller Höhe zum Fälligkeitsdatum, Zinsen auf gleich hohe Schuldsumme =teuer), 2.Annuitätendarlehen (Zahlung von jährlich gleichen Beträgen, ständig fallender Antiel der Zinsen für Restschuld), 3. Abzahlungsdarlehen (Ratentilgung mit jährlich gleicher Tilgungsquote, Zinsen sinken mit Restschuld)
Realkredite: 1.Lombardkredit (Kredit wird mit wertbeständigen beweglichen Sachen gesichert), 2. Sicherungsübereignungskredit (wie Lombardkredit, nur dass Schuldner das Pfand leigweise zur Nutzung überlässt)
Kreditvertrag: NAme, Anschrift der Beteiligten, Höhe, Auszahlung, Verwendung, Rückzahlung, Kündigung, Kreditsicherung
Kreditsicherung: zur Sicherung der Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals durch 1. Bilnazprüfung, 2.Selbst-oder Fremdauskunft Schufa etc., 3. persönliches Gespräch, 4. dingliche Sicherung (direktes Zugriffsrecht auf Sachen), 5. durch Grundstücke und Bauten (Eintrg Hypothek, Grund- o.Rentenschuld ins Grundbuch)
Grundbuch: Abteilung I=Eigentümer, Abteilung II=Belastungen, Dienstbarkeiten, Abteilung III=Grundschulden, Eigentümergrundschuld= Eigentümer ist selbst Berechtigter aus Grundschuld)
Bürgschaften: neben Kreditvertrag wird zweiter Vertrag zwischen Kreditgeber und einer dritten Person , die zahlungsfähig ist, geschlossen; Bürge: verpflichtet sich für die Schulden des Kreditnehmers einzustehen, wenn der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt
Arten von Bürgschaft: 1.Ausfalllbürgschaft (Bürge kann verlangen, dass Schuldner mit allen Mitteln zur Zahlung bewegt wird = Recht der Einrede), 2. selbstschuldnerische Bürgschaft (Bürge kann sofort in die Pflicht genommen werden)